Bodenscan in Bayern: Ortungsgeräte und Denkmalrecht prüfen
Für Bayern gilt nicht einfach eine pauschale Scanner-Freigabe. Aktuelle Artikel 7 und 8 BayDSchG, Fläche und Fundmeldung vor dem Einsatz prüfen.
Redaktion TiefenSignal · aktualisiert
Bayern ist ein konkreter Rechtsraum
Dieser Leitfaden bezieht sich nur auf Bayern und den am 16.09.2026 geprüften Gesetzestext. Er ist keine Rechtsberatung und lässt sich nicht unverändert auf andere Bundesländer übertragen. Klären Sie zuerst Grundstück, beabsichtigte Tätigkeit und zuständige Denkmalschutzstelle. Die Geräteberatung ersetzt diese Freigabe nicht.
Technische Ortung kann schon ohne Grabung relevant sein
Art. 7 Abs. 7 BayDSchG verbietet auf in der Denkmalliste verzeichneten Bodendenkmälern den Einsatz geeigneter technischer Ortungsgeräte. Der Text sieht eine Erlaubnis nur für berechtigte berufliche Zwecke vor. Deshalb darf ein kontaktloser 3D-Scan dort nicht pauschal als erlaubtes Hobby behandelt werden. Eine unauffällige Sonde ändert die rechtliche Einordnung nicht.
Bodeneingriffe gesondert klären
Art. 7 Abs. 1 betrifft das Graben nach Bodendenkmälern beziehungsweise Erdarbeiten bei Wissen oder begründeter Annahme entsprechender Befunde. Eigentümerzustimmung allein ersetzt eine notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis nicht. Auch ein Elektrodensystem sollte daher nicht ohne Klärung der konkreten Tätigkeit aufgebaut werden. Ob und unter welchen Bedingungen die Arbeit zulässig ist, muss die zuständige Stelle beurteilen.
Eine Fläche vor der Gerätewahl prüfen
Halten Sie Zweck, Lage und geplante Arbeiten für die Behördenanfrage fest. Prüfen Sie Denkmalliste und örtliche Einschränkungen mit der zuständigen Stelle; eine einzelne Kartenauskunft ist keine umfassende rechtliche Freigabe. Für die gewöhnliche kommerzielle Geräteberatung benötigen wir keine öffentlich geteilten Fundkoordinaten. Sensible Angaben gehören an die fachlich zuständige Stelle.
Beim Auffinden nicht einfach weiterarbeiten
Art. 8 verlangt die unverzügliche Anzeige eines aufgefundenen Bodendenkmals bei Unterer Denkmalschutzbehörde oder Landesamt für Denkmalpflege. Der Text regelt auch das unveränderte Belassen von Gegenständen und Fundort bis zum Ablauf einer Woche nach Anzeige, sofern keine frühere Freigabe erfolgt. Bei einem möglichen Befund deshalb Arbeiten stoppen und zuständige Stelle kontaktieren; keine Fundentnahme als normale Gerätekontrolle empfehlen.
Ein Messplan ist keine Genehmigung
Die Wahl zwischen Scanner und Metallsuchgerät sollte erst nach dem geklärten Einsatzrahmen erfolgen. Archivieren Sie die projektbezogenen Freigaben mit Messprotokoll und Geräteausführung. Bei Gefahrenobjekten oder unbekannten Leitungen nicht selbst graben. Für ein anderes Bundesland muss eine eigene Prüfung erfolgen, statt diesen Bayern-Leitfaden als bundesweite Zusage zu verwenden.
Modelle für diese Entscheidung

OKM Fusion Professional
Vertikaler 3D-Bodenscanner mit Magnetometer und SRIS-Nahortung. Herstellerreferenz: 7.990 EUR zzgl. MwSt., Versand und ggf. Zoll.

Groundtech GR-4 Dual
3D-Scanner mit zusätzlicher PI-Suchfunktion. Sensor, Suchspule und App müssen als konkrete Ausführung zum Messprojekt passen.
Weitere Messleitfäden
- 3D-Scanner kaufen: Paket, Lizenz und Dateiübergabe prüfen
- Geoelektrik oder Tiefensuchdetektor: die Projektfrage entscheidet
- 3D-Bodenscanner kaufen: vom Messziel zum belastbaren Paket
- Fusion Professional oder Rover UC: Bedienweg und Export vergleichen
- Bodenscan dokumentieren: Messraster, Datensicherung und Wartung
Primärquellen und Aktualisierung
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